Recht & Steuern

Neues Verpackungsgesetz in Deutschland ab 1. Januar 2019

25.10.2018

Ab dem 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz die derzeit geltende Verpackungsverordnung in Deutschland ab. Das Verpackungsgesetz gilt dann für alle Hersteller und Vertreiber, die bestimmte Verpackungen in den Verkehr bringen.

Die Hersteller sind zukünftig verpflichtet sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren zu lassen. Als Hersteller gelten auch ausländische Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen nach Deutschland ausführen.

Für slowenische Hersteller, die ihre Ware nach Deutschland versenden, bedeutet dies, dass sie vor dem Versenden klären müssen, wer nach dem Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt. Ebenso sind sie verpflichtet sich ab dem 1. Januar 2019 bei der Zentralen Stelle zu registrieren.

Durch die Registrierung soll ein einfacher Datenabgleich und ein hohes Maß an Transparenz erreicht werden, um eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten. Auch die Verwendung von recyclebaren Verpackungen soll dadurch gesteigert werden. Außerdem sollen für umweltschädliche und schwer recyclebare Verpackungen höhere Entsorgungsentgelte verlangt werden und nichtregistrierte Hersteller können mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Kontaktadresse recht(at)ahkslo.si zur Verfügung.