Recht & Steuern

Neues Entgelttransparenzgesetz

09.01.2018

Wer verdient wieviel? Ein neues Gesetz gibt Beschäftigten das Recht, zu erfahren, wie ihre Kollegen bezahlt werden. Das soll Diskriminierung im Verborgenen verhindern und Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen fördern.

Am 06.01.2018 ist ein Gesetz für mehr Lohntransparenz in Kraft getreten. Nun soll es Beschäftigten möglich sein, Auskunft über das Gehalt anderer Mitarbeiter im gleichen Einsatzgebiet zu erhalten. Das »Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz« verlangt von Arbeitgebern, Angaben über das mittlere Gehalt von mindestens sechs Mitarbeitern des jeweils anderen Geschlechts zu machen.

Zudem können Arbeitnehmer weitere Kriterien abfragen, welche sich auf die Höhe des Gehalts auswirken. Beschäftigte können sich diese Informationen entweder beim Betriebsrat oder bei der Personalabteilung einholen.

Anwendung findet das Entgelttransparenzgesetz bei Betrieben ab einer Anzahl von mehr als 200 Beschäftigten. Außerdem müssen nun Betriebe mit über 500 Beschäftigten neue Prüfverfahren und erweiterte Berichtspflichten berücksichtigen.

Ziel des Gesetzes ist die Lohngleichstellung zwischen Frauen und Männern zu fördern. Kritiker beklagen jedoch ein fehlendes Verbandsklagerecht, um gegen eine eventuell ungleiche Lohnverteilung vorzugehen.

Quelle: Tagesschau