Recht & Steuern

Leitlinien zur Unterscheidung zwischen Entsendungen und Dienstreisen

08.01.2018

Die slowenische Arbeitsgesetzgebung legt keine Definition der Entsendung und der Dienstreise fest. Daher tauchen in der Praxis oft Zweifel darüber auf, welches Institut anzuwenden ist. Das Ministerium für Arbeit, Familie, Soziale Angelegenheiten Chancengleichheit und legte zur besseren Differenzierung einige Kriterien fest.

Aus Sicht des Ministeriums ist der erbrachte Zeitaufwand während der Erbringung von Arbeiten im Ausland bei der Unterscheidung zwischen Dienstreisen und Entsendungen nicht der entscheidende Faktor. Zu diesem Zweck sind vor allem der Inhalt der Arbeit und der Ort der Arbeitserbringung zu berücksichtigen. Zwecks Unterscheidung zwischen den beiden Instituten gab das Ministerium vier Kriterien an: Tätigkeit des Arbeiters, Endnutzer der Dienstleistung, Einkommen des Arbeitgebers, Auslandsmarkt:

  • Tätigkeit des Arbeiters

Bei einer Entsendung wird die Arbeit als grenzübergreifende Dienstleistung im Rahmen der Gesellschaftstätigkeit erbracht. Bei Dienstreisen ist die Arbeit wegen des Bestehens und der Erbringung der Tätigkeit der Gesellschaft erforderlich, stellt jedoch nicht die unmittelbare Erbringung ihrer Dienstleistungen dar.

  • Endnutzer der Dienstleistung

Bei einer Entsendung ist der Endnutzer der Dienstleistung deren Auftraggeber und bei einer Dienstreise der Arbeitgeber.

  • Einkommen des Arbeitgebers

Bei einer Entsendung erwartet der Arbeitgeber für die erbrachte Arbeit des Arbeitnehmers eine unmittelbare vertraglich festgelegte Bezahlung. Bei einer Dienstreise erwartet der Arbeitgeber für die erbrachte Arbeit des Arbeitnehmers dagegen keine unmittelbare Bezahlung. 

  • Auslandsmarkt

Bei einer Entsendung tritt die Gesellschaft direkt in einen Auslandsmarkt ein und stellt für andere Gesellschaften dieses Markts Wettbewerb dar. Bei einer Dienstreise tritt die Gesellschaft nicht direkt in einen Auslandsmarkt ein und stellt für andere Gesellschaften dieses Markts keinen Wettbewerb dar. 

Die Kriterien werden nur beispielsweise angegeben und decken nicht alle möglichen Umstände ab.

Ungeachtet ob es sich um eine Entsendung ins Ausland oder Dienstreise handelt, ist für den Arbeiter in der Praxis vor allem wichtig, dass er oder sie zur Rückerstattung von Kosten berechtigt ist, die ihm oder ihr bei der Erbringung von bestimmten Arbeiten und Aufgaben aus dem Arbeitsverhältnis entstehen. In beiden Fällen handelt es sich um die Ausübung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

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