Hamburg – Fahrverbote gelten ab dem 31. Mai

30.05.2018

Im Hamburg müssen ab Ende dieser Woche einige Dieselfahrer zwei Straßenabschnitte meiden. Wer das Verbot missachtet, muss zahlen.

Die bundesweit ersten Dieselfahrverbote wegen zu schlechter Luft sollen diesen Donnerstag in Hamburg in Kraft treten. Wie die Umweltbehörde der Hansestadt ankündigte, ist vom 31. Mai an eine Sperrung zweier Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen geplant.

Damit ist Hamburg die erste deutsche Großstadt, die bestimmte Straßen teilweise für Dieselfahrzeuge sperrt und so die hohe Stickoxidbelastung an diesen Strecken in den Griff bekommen will. Betroffen sind ein 580 Meter langer Straßenabschnitt der Max-Brauer-Allee, auf dem es ein Durchfahrtsverbot für Pkw und Lastwagen geben soll, und ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße, der nur für ältere Diesel-Lkw gesperrt werden soll. Insgesamt wurden 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder an den betroffenen Abschnitten angebracht.

Nach der Einführung der Fahrverbote soll es zunächst eine Übergangszeit von einigen Tagen geben. Erst danach will die Polizei mit Kontrollen und damit möglichen Sanktionen beginnen. Ein Verstoß gegen das Fahrverbot kostet dann ein Bußgeld von 25 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw. Eine spezielle Plakette gibt es in Hamburg nicht. Die Polizei wird also die Fahrzeugpapiere kontrollieren müssen.

Auslöser der Maßnahme ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Ende Februar hatten die Leipziger Richter exemplarisch an den Fällen Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass Dieselfahrverbote in Städten als letztes Mittel zur Luftreinhaltung möglich sind. Die Einführung müsse aber verhältnismäßig erfolgen – das heißt vor allem mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Daran hatten sich die Hamburger Stadtoberen gehalten, nachdem sie bereits kurz nach der Urteilsverkündung angekündigt hatten, ab April die beiden viel befahrenen Straßen für alle Diesel bis zum Standard Euro 5 zu sperren.

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