Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ab 2019

20.11.2018

Die deutsche Mindestlohnkommission verhandelt alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns und beschloss im Sommer eine Erhöhung ab 2019.

Deutschland führte im Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn ein, der eine Höhe von 8,50 Euro pro Stunde festlegte. Bereits zwei Jahre nach der Einführung des Mindestlohns erhöhte sich dieser auf aktuell 8,84 Euro brutto.

Im Juni 2018 beschloss die deutsche Mindestlohnkommission eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. Diese Regelung soll bereits am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Eine weitere Erhöhung auf einen Stundensatz von 9,35 Euro ist für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Die schrittweise Erhöhung kommt gerade den Betrieben entgegen, welche die steigenden Lohnkosten auf diesem Wege besser bewältigen können.

22 der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union schreiben einen gesetzlichen Mindestlohn vor. Spitzenreiter ist Luxemburg mit einem Stundensatz von 11,55 Euro, Schlusslicht bildet Bulgarien mit einem Mindestlohn von umgerechnet 1,57 Euro je Stunde. Slowenien liegt mit einem Stundenlohn von 4,84 Euro knapp unter dem EU-Durchschnitt von 5,17 Euro.

Quellen: Deutsche Bundesregierung, OECD, StatistaMinimum Wage Act