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Deutsche Regierung stellt 54-Milliarden-Euro-Klimaschutzpaket vor

23.09.2019

Am 20. September 2019 hat die Bundesregierung ihre Ideen für das sogenannte Klimaschutzkonzept 2030 vorgelegt. Als zentrales Element soll klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) einen Preis bekommen und Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas verteuern. Im Gegenzug soll eine Reihe von Entlastungen und Anreizen kommen. Das Klimaschutzpaket soll ein Gesamtvolumen von mehr als 50 Milliarden Euro haben. DIHK plädiert für Kosten-Nutzen-Rechnung aller Maßnahmen.

CO2-Preis, Ölheizungsverbot, höhere Pendlerpauschale

Ein CO2-Preis in den Bereichen Verkehr und Wärme soll klimafreundlichen Antrieben und Heizungen einen Schub zu geben. Die CO2-Bepreisung von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas soll 2021 mit einem Festpreis für Verschmutzungsrechte von 10 Euro pro Tonne CO2 starten. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro steigen. Die Preise von Heizöl, Sprit und Erdgas hängen von vielen Faktoren ab, der CO2-Preis soll ein Bestandteil des Endpreises werden. Die CO2-Bepreisung soll über einen nationalen Zertifikatehandel in den Sektoren Gebäude und Verkehr erfolgen.

Im Gegenzug für den CO2-Preis, soll unter anderem die Pendlerpauschale zur Entlastung von Pendlern steigen. Pro Entfernungskilometer sollen demnach 35 statt 30 Cent von der Steuer abgesetzt werden können – ab den 21 Kilometer. Die Koalition will zudem Bahnfahren billiger und Flüge teurer machen. So soll die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr von derzeit 19 auf 7 Prozent sinken. Im Gegenzug soll die Luftverkehrsteuer für Starts von deutschen Flughäfen zum 1. Januar 2020 angehoben werden. Um die schwache Nachfrage nach Elektro-Autos zu erhöhen, soll die von Bund und Herstellern getragene Kaufprämie für Elektro-Autos, mit einem Preis von unter 40.000 Euro, erhöht werden.

Der Austausch einer alten Ölheizung gegen klimafreundlicheres Modell soll mit einer "Austauschprämie" von bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden. In Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, soll ab 2026 der Einbau neuer Ölheizungen verboten sein. Im Gegenzug zu einem CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden soll die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms ab 2021 gesenkt und der Ausbau des Ökostroms beschleunigt werden.

DIHK: Kosten-Nutzen-Rechnung erforderlich

Mit der Einführung eines Zertifikatehandels für Emissionen im Verkehr und bei Gebäuden hat die Bundesregierung nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) eine wichtige Entscheidung pro marktwirtschaftlichen Klimaschutz getroffen – auch wenn sich dieser erst ab 2026 voll entfalten könne. Dennoch fürchtet die DIHK, das das Gesamtkonzept aus wirtschaftlicher Sicht kritisch ist, wie Unternehmen aufgrund des mangels alternativer Technologien den Kosten des CO2-Preises gar nicht ausweichen können. So ist aktuell weder der Diesel aus dem Fern-Lkw noch das Erdgas aus der Prozesswärme in vielen Industrieunternehmen wegzudenken. DIHK-Präsident Eric Schweitzer rät daher „dringend, eine Kosten-Nutzen-Rechnung der Maßnahmen und ihrer Wechselwirkung untereinander vorzunehmen, bevor das Paket in die Umsetzung geht".

Quellen: DIHK, die Zeit